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  • · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Steuerliche Verluste aus Facebook-Aktien mitnehmen

    | Haben Sie sich beim Börsengang von Facebook mit Aktien eingedeckt, empfiehlt es sich, die Verlust-Aktien abzustoßen, um die Verluste steuerlich mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften zu verrechnen. Im Zweifel sollten Sie gar eine Sell-and-buy-back-Aktion in Betracht ziehen. |

     

    Aus steuerlicher Sicht spricht nichts dagegen, die Verluste durch den Verkauf zu realisieren und die Aktien am nächsten Tag erneut zu kaufen (BFH, Urteil vom 25.8.2009, Az. IX R 60/07; Abruf-Nr. 093494).

     

    PRAXISHINWEIS | Ob sich ein Verkauf der Facebook-Aktien und der erneute Kauf am nächsten Tag lohnt, hängt natürlich von der Höhe der Verluste und von der Höhe der An- und Verkaufsspesen ab. Hier sollte auf jeden Fall ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein um Rat gefragt werden.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 6 | ID 34151000