· Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Steuerliche Verluste aus Facebook-Aktien mitnehmen
| Haben Sie sich beim Börsengang von Facebook mit Aktien eingedeckt, empfiehlt es sich, die Verlust-Aktien abzustoßen, um die Verluste steuerlich mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften zu verrechnen. Im Zweifel sollten Sie gar eine Sell-and-buy-back-Aktion in Betracht ziehen. |
Aus steuerlicher Sicht spricht nichts dagegen, die Verluste durch den Verkauf zu realisieren und die Aktien am nächsten Tag erneut zu kaufen (BFH, Urteil vom 25.8.2009, Az. IX R 60/07; Abruf-Nr. 093494).
PRAXISHINWEIS | Ob sich ein Verkauf der Facebook-Aktien und der erneute Kauf am nächsten Tag lohnt, hängt natürlich von der Höhe der Verluste und von der Höhe der An- und Verkaufsspesen ab. Hier sollte auf jeden Fall ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein um Rat gefragt werden. |