23.05.2014 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Werbungskosten bei der Abgeltungsteuer: Neuer Musterprozess
| Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist ein neuer Musterprozess anhängig, in dem es um die Frage geht, ob Privatpersonen alle Kosten steuerlich absetzen können, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Vermögensanlage entstehen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer kann grundsätzlich nur noch der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro (bei Ehepaaren) abgezogen werden, höhere Werbungskosten dagegen nicht mehr. |
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