· Fachbeitrag · Kapitalanleger
Keine Abgeltungsteuer bei XETRA-Gold-Anleihen
| Haben Sie XETRA-Gold-Anleihen im Depot und lösen diese gegen Lieferung von Gold ein, unterliegen Gewinne nicht der Abgeltungsteuer. Die Gewinne können komplett steuerfrei sein. Nach Ansicht des BFH stellt der Sachlieferungsanspruch auf Gold bei dessen Inanspruchnahme ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG dar. Folge: Waren die Anleihen im Zeitpunkt der Einlösung bereits mehr als zwölf Monate in Ihrem Besitz, sind Gewinne steuerfrei ( BFH, Urteil vom 24.1.2012, Az. IX R 62/10 ; Abruf-Nr. 121084 ). |
PRAXISHINWEIS | Verkaufen Sie anschließend auch das Gold, das Sie durch die Einlösung der XETRA-Gold-Anleihe geliefert bekommen, fällt auch dieser Verkauf unter die zwölfmonatige Spekulationsfrist. Als Anschaffungszeitpunkt gilt hier aber nicht die Lieferung des Goldes, sondern der Zeitpunkt, in dem Sie die Anleihe erworben haben (sogenanntes obligatorisches Rechtsgeschäft). |