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  • · Fachbeitrag · Kapitalerträge

    BMF zur Quellensteuer für spanische und norwegische Dividenden

    | Nach dem Welteinkommensprinzip müssen Anleger auch auf Ausschüttungen ausländischer Firmen die Abgeltungsteuer zahlen. Das BMF hat jetzt für die Länder Norwegen und Spanien geregelt, was passiert, wenn bereits im Ausland eine Quellensteuer einbehalten wurde. |

     

    HINTERGRUND | Wird auf ausländische Dividenden bereits Quellensteuer einbehalten, mindert diese Steuer in Höhe von maximal 15 Prozent die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer. Die Anrechnung erfolgt direkt durch die depotführende Bank. Für spanische und norwegische Dividenden ist die Anrechnung der Quellensteuer in Deutschland jedoch verboten, weil in diesen beiden Ländern ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der Quellensteuer für die Aktionäre besteht (Schreiben vom 8.9.2011, Az. IV C 1 - S 2406/10/10001:002; Abruf-Nr. 114098 und vom 15.11.2011, Az. IV C 1 - S - 2406/10/10001: 0029; Abruf-Nr. 114099).

     

    PRAXISHINWEISE | Die beiden BMF-Schreiben haben zwei Signalwirkungen:

    • Banken, die auf spanische und norwegische Dividenden bisher 15 Prozent der Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer angerechnet haben, werden ihre Abrechnungen korrigieren und die Steuern vom Sparer fordern.
    • Aktionäre sollten beim spanischen oder norwegischen Finanzamt die Erstattung der Quellensteuer beantragen.
    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 5 | ID 30824710