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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung 2011

    Ausländische Kapitalerträge: Diese steuerlichen Besonderheiten sollten Sie kennen

    | Erzielen Sie ausländische Kapitalerträge, kann es sein, dass Sie bald unangenehme Post von Ihrer Bank oder vom Finanzamt erhalten. Es geht um die Steueranrechnung ausländischer Quellensteuer aus spanischen und norwegischen Dividenden, die deutsche Banken 2009 (!) vorgenommen haben. Diese Steueranrechnung für 2009 fällt nachträglich weg. Nachzahlungen sind also programmiert. |

    Die grundsätzliche Behandlung ausländischer Quellensteuer

    Werden ausländische Wertpapiere in einem deutschen Depot verwahrt, behält die Bank oder Fondsgesellschaft grundsätzlich die 25-prozentige Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Zinsen ein und rechnet die im Ausland bezahlte Quellensteuer an. In welcher Höhe die ausländische Quellensteuer angerechnet wird, hängt vom Inhalt des Doppelbesteuerungsabkommens ab, das Deutschland mit dem ausländischen Staat getroffen hat.

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • In welcher Höhe ausländische Quellensteuer in den einzelnen Ländern angerechnet wird, erfahren Sie im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.de) in der Rubrik „Steuern international“.
    • Wenn Abgeltungsteuer einbehalten und ausländische Quellensteuer angerechnet wurde, müssen Sie weder eine Anlage KAP noch eine Anlage AUS mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.