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  • 12.09.2017 · Nachricht · Kapitalvermögen

    Alt-Fondsanteile: Steuerfreiheit fällt Ende 2017 weg

    | Für Wertsteigerungen von Investmentanteilen, die sich vor Einführung der Abgeltungsteuer (01.01.2009) im Depot befanden, gilt nur noch bis Ende 2017 Bestandsschutz. Werden die Anteile im Jahr 2018 verkauft, gilt dieser Bestandsschutz nicht mehr. So steht es im „Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung“. Wertsteigerungen sind dann prinzipiell steuerpflichtig. Kleinanleger dürften aber nicht betroffen sein. Denn beim Verkauf solcher Altanteile gibt es einen Steuerfreibetrag von 100.000 Euro. |