· Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Diese Steueränderungen haben sich zum 1. Januar 2015 für Kapitalanleger ergeben
| Für Kapitalanleger sind am 1. Januar 2015 zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten. Die praxisrelevantesten Neuerungen finden Sie im nachfolgenden Übersichtsbeitrag. |
Automatisierter Einbehalt von Kirchensteuer ab 2015
Seit 2015 müssen Banken für Kapitalerträge nicht nur die 25-prozentige Abgeltungsteuer und darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ans Finanzamt abführen, sondern grundsätzlich auch die Kirchensteuer. Sparer können diesem Einbehalt jedoch widersprechen - und so zumindest für das kommende Jahr 2016 verhindern, dass die Bank Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehält. Der Antrag auf Sperrvermerk muss bis zum 30. Juni 2015 beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.
PRAXISHINWEIS | Sparer sollten abwägen, ob sich der Sperrvermerk lohnt oder ob der Einbehalt der Kirchensteuer durch die Bank der einfachere Weg ist. Hierzu geben wir folgende Entscheidungshilfe:
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