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  • · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    FG Münster hält Stückzinsen aus Altanleihen für steuerpflichtig

    | Vereinnahmte Stückzinsen unterliegen bei Verkauf von Anleihen stets der Abgeltungsteuer. Das gilt selbst dann, wenn es sich um Anleihen handelt, die vor 2009 erworben wurden. Das hat das FG Münster entschieden ( FG Münster, Urteil vom 2.8.2012, Az. 2 K 3644/10 E ; Abruf-Nr. 123157 ). |

    • Beispiel

    Ein Kapitalanleger hat 2008 und 2010 Anleihen erworben. Beide hat er im Jahr 2012 verkauft, und dafür jeweils einen Kursgewinn von 700 Euro und Stückzinsen von 300 Euro gutgeschrieben bekommen. Die Besteuerung sieht wie folgt aus:

    Anleihen erworben im Jahr

    2008

    2010

    Kursgewinn

    700 Euro

    700 Euro

    Steuerpflichtig

    0 Euro

    700 Euro

    Zu versteuernde Stückzinsen

    250 Euro

    250 Euro

    Zu versteuernde Kapitaleinnahmen gesamt

    250 Euro

    950 Euro

     

    Wichtig | Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das FG hat die Revision zugelassen. Wer gegen die Besteuerung der Stückzinsen aus Altanleihen (Kauf vor 2009) Einspruch eingelegt hatte und vom Finanzamt aufgefordert wird, den Einspruch zurückzunehmen, sollte deshalb auf Zeit spielen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 5 | ID 37460400