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  • 26.09.2019 · Nachricht · Kapitalvermögen

    Private Darlehensforderung fällt aus: Verlust noch abziehbar

    | Haben Sie jemandem ein verzinsliches Darlehen gewährt, das dieser nicht mehr zurückzahlen kann, weil er Privatinsolvenz beantragt hat, können Sie den Ausfall der Darlehensforderung als steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG berücksichtigen. Das hat das FG Berlin-Brandenburg rechtskräftig entschieden. |