19.04.2018 · Nachricht · Kapitalvermögen
Private Darlehensforderung: Neues zum Verlustabzug bei Ausfall
| Gewähren Sie privat ein verzinsliches Darlehen, müssen Sie die Zinsen über die Abgeltungsteuer versteuern. Anders hat es die Finanzverwaltung gehandhabt, wenn das Darlehen ausgefallen ist. Diesen Verlust hat sie Ihrer privaten Vermögenssphäre zugeordnet – und nicht berücksichtigt. Nachdem ihr der BFH zu verstehen gegeben hatte, dass das so nicht geht, rudert die Finanzverwaltung jetzt zurück. Fällt das Darlehen endgültig aus, sollen Sie ein Recht auf den Verlustabzug bekommen. |
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