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  • 21.07.2016 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Steuerdaten-CD: Anleger muss keinen Negativnachweis führen

    | Trotz der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten bleibt die Feststellungslast beim Finanzamt. Befinden sich auf einer Steuerdaten-CD nur der Name des Anlegers, Depotwerte, Marktzinsen und Summenwerte, fehlt es an Beweisen, dass der Anleger ein Auslandskonto hatte. Er muss keinen Negativbeweis führen, dass er nicht Inhaber eines Kontos war. In dem Fall darf das Finanzamt angeblich verschwiegene Kapitalerträge auch nicht schätzen, so das FG Berlin-Brandenburg. |