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  • 21.10.2016 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Tarifumstellung für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Versicherung nicht steuerschädlich

    | Haben Sie nach dem 31.12.2004 eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder eine Kapitalversicherung mit Sparanteilen abgeschlossen, werden diese im Erlebensfall oder bei Rückkauf ermäßigt besteuert, wenn die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betrug. Wird bei einem solchen Vertrag der Tarif umgestellt, um das Geld risikoreicher anzulegen und höhere Erträge zu erwirtschaften, hat die Finanzverwaltung die ermäßigte Besteuerung bisher verweigert. Jetzt gibt es aber Entwarnung. |