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  • 24.11.2014 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Verlustbescheinigung: Stichtag 15. Dezember 2014 kennen

    | Haben Sie 2014 bei einer Bank Verluste aus Kapitalvermögen erzielt und bei einer anderen Bank Gewinne, können Sie die steuersparende Verrechnung nur durch Abgabe einer Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung 2014 erreichen. Dazu benötigen Sie aber eine Verlustbescheinigung von Ihrer Bank. Diese müssen Sie bis zum 15. Dezember 2014 beantragen. |