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  • 22.03.2016 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Verluste aus Verfallenlassen einer Aktienoption sind absetzbar

    | Auch Verluste aus dem Verfall einer Option sind steuermindernd zu berücksichtigen. Das hat der BFH in gleich drei Urteilen klargestellt. Aber an wen müssen Sie sich bezüglich der Verlustverrechnung wenden – an das Finanzamt oder an die Bank? SSP liefert die Antwort. |