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  • 23.10.2015 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Werbungskosten trotz Abgeltungsteuer: Verfassungsbeschwerd e

    | Haben Sie vor der Einführung der Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte bezogen und sind Ihnen Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Kapitalerträgen erst 2009 oder später entstanden, verweigert das Finanzamt den Abzug dieser Ausgaben als Werbungskosten. Ob diese Praxis korrekt ist, muss jetzt das BVerfG entscheiden. |