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  • 29.05.2013 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Sonderausgabenabzug 2012 doch wieder möglich

    | Normalerweise ist die Kirchensteuer im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar. Dieser Grundsatz sollte ab 2012 auch für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge gelten, die nach der tariflichen Einkommensteuer und nicht der Abgeltungsteuer besteuert werden. Die OFD Münster hat jetzt aber darauf hingewiesen, dass für 2012 doch die „alte“ Rechtslage bis 2011 gilt. |