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  • 27.03.2013 · Fachbeitrag · Urteil des Monats

    Deutscher Fiskus berechnet anrechenbare ausländischen Steuern falsch: So wehren Sie sich

    | Erzielen Sie ausländische Kapitalerträge, sind diese nach dem Welteinkommensprinzip auch in Deutschland zu versteuern. Quellensteuer, die Sie im Ausland bezahlt haben, zieht das Finanzamt zwar von der deutschen Steuer wieder ab, es wird aber zu wenig abgezogen. Das hat der EuGH soeben klargestellt. |