· Fachbeitrag · PV-Anlagenbesteuerung
PV-Anlage auf gemischt genutzten Objekt: Wer ist der steuerlich optimale Anlagenbetreiber?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Soll eine neue PV-Anlage installiert werden, stellt sich nicht nur die Frage, welche Anlage es sein soll und ob sie einen Speicher hat. Entscheidend ist auch die Frage, wer die Anlage betreiben soll. Ehemann, Ehefrau, Ehegatten-GbR oder gar eine Kapitalgesellschaft? Die Brisanz: Die Steuerfolgen sind meistens unterschiedlich, vor allem dann, wenn sich in dem Objekt eine eigenbetrieblich genutzte Einheit eines Ehegatten befindet. SSP macht Sie mit den verschiedenen Varianten vertraut, damit Sie in der Praxis den steuerlich richtigen Anlagenbetreiber finden. |
Der Musterfall
In einem Gebäude, das beiden Ehegatten gehört, befinden sich zwei Einheiten. Eine Einheit wird als private Wohnung genutzt, die andere vom Ehemann für den Betrieb einer Eisdiele. Auf dem Dach soll eine 15 kWp PV-Anlage mit Speicher installiert werden. Der erzeugte Strom wird voraussichtlich
- zu 70 Prozent in der gewerblich genutzten Einheit (Eisdiele),
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