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  • · Fachbeitrag · PV-Anlagenbesteuerung

    Erlass aus Schleswig-Holstein: Wurde „ungewollt“ die ultimative PV-Steuergestaltung verkündet?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Einzelne ‒ im Garten installierte ‒ Module einer PV-Anlage können die in § 3 Nr. 72 EStG verankerte Steuerbefreiung kosten. Das ist eine der Aussagen im Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 27.08.2024 (mehr dazu auch ab Seite 26). Gleich im nächsten Absatz ist das FinMin aber zurückgerudert und hat über eine Vereinfachungsregelung den Zugriff auf § 3 Nr. 72 EStG doch gewährt. SSP ist der Auffassung, dass das FinMin mit diesen Äußerungen beiläufig die Grundlage für eine ultimative Steuergestaltung bei PV-Anlagen geschaffen hat. Doch lesen Sie mehr. |

    Darum geht es bei § 3 Nr. 72 EStG

    Gemäß § 3 Nr. 72 S. 1 EStG steuerfrei sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb

    • von „auf, an oder in“ Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen PV-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kWp und