· Fachbeitrag · PV-Anlagenbesteuerung
Erlass aus Schleswig-Holstein: Wurde „ungewollt“ die ultimative PV-Steuergestaltung verkündet?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Einzelne ‒ im Garten installierte ‒ Module einer PV-Anlage können die in § 3 Nr. 72 EStG verankerte Steuerbefreiung kosten. Das ist eine der Aussagen im Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 27.08.2024 (mehr dazu auch ab Seite 26). Gleich im nächsten Absatz ist das FinMin aber zurückgerudert und hat über eine Vereinfachungsregelung den Zugriff auf § 3 Nr. 72 EStG doch gewährt. SSP ist der Auffassung, dass das FinMin mit diesen Äußerungen beiläufig die Grundlage für eine ultimative Steuergestaltung bei PV-Anlagen geschaffen hat. Doch lesen Sie mehr. |
Darum geht es bei § 3 Nr. 72 EStG
Gemäß § 3 Nr. 72 S. 1 EStG steuerfrei sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
- von „auf, an oder in“ Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen PV-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kWp und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig