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  • 29.10.2024 · Nachricht · Vermietung

    BFH: PV-Strom-Lieferung an Mieter berechtigt zum Vorsteuerabzug

    | Erzeugt ein Wohnraum-Vermieter über eine PV-Anlage selbst Strom und gibt diesen an seine Mieter gegen Entgelt ab, handelt es sich um eine selbstständige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt. Das hat der BFH klargestellt. |