26.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Kinder
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht worden (WISO 8/2015, Seite 9). Die Finanzverwaltung hat zwar bestätigt, dass Sie den höheren Entlastungsbetrag sofort beantragen und damit Ihre Steuerlast sofort senken können. Den erhöhten „Grundentlastungsbetrag“ berücksichtigt das Amt beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aber nicht, sondern nur den neuen Entlastungsbetrag in Höhe von 240 Euro je Kind für „weitere Kinder“.
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26.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Entgeltfortzahlung
Für Arbeitgeber erhöhen sich zum 1. September 2015 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten. Ab dem 1. September 2015 betragen die Umlagesätze 1,00 Prozent für die U1 (bisher 0,7 Prozent) und 0,30 Prozent für die U2 (bisher 0,24 Prozent).
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26.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Rentner
Erzielt ein in Deutschland lebender Rentner neben inländischen Einkünften auch eine niederländische Rente, liegt das Besteuerungsrecht in den Niederlanden. Das deutsche Finanzamt besteuert die niederländischen Renteneinkünfte unter Progressionsvorbehalt. Niederländische Krankenversicherungsbeiträge kann der Rentner dabei in Deutschland weder als Sonderausgaben geltend machen noch mindern sie die Bemessungsgrundlage für den Progressionsvorbehalt. Das entschied das FG Düsseldorf.
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14.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Renten
Es gibt Neues in der Rentnerbesteuerung: Betroffen sind unter anderem Rentner, die für das Jahr 2014 eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen und dort erstmals die neue Mütterrente bekommen haben. Sie profitieren von einem höheren Rentenfreibetrag, müssen aber einen Teil der Mütterrente voll versteuern. Der folgende Beitrag liefert die Details.
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14.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Vermietung
Haben Sie in der Vergangenheit eine vermietete Immobilie verkauft und hat der Verkaufserlös nicht ausgereicht, um das Immobiliendarlehen zu tilgen, können Sie die Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung geltend machen. Die folgende Übersicht fasst das Anwendungsschreiben aus dem BMF zusammen (BMF, Schreiben vom 27.7.2015, Az. IV C 1 – S 2211/11/10001, Abruf-Nr. 145044 ).
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14.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Lohnsteuer
Als Arbeitnehmer können Sie Kosten Ihrer Abschiedsfeier unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzen (WISO 8/2015, Seite 17). Noch besser wäre es natürlich, der Arbeitgeber würde die Kosten für Ihre Abschiedsfeier übernehmen – lohnsteuerfrei. Das funktioniert, wenn Sie in den nächsten fünf Jahren ein Dienstjubiläum feiern würden.
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13.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Betriebsausgabe
Die Finanzverwaltung erkennt die Umsatzsteuer für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung 2014 bei Einnahmen-Überschussrechnern nicht als Betriebsausgabe des Jahres 2014 an. Das liegt daran, dass die Umsatzsteuerzahlung erst am 12. Januar 2015 – außerhalb des Zehn-Tageszeitraums – fällig war und damit wirtschaftlich nicht mehr zum Kalenderjahr 2014 gerechnet werden darf. Darauf hat die OFD Nordrhein-Westfalen verwiesen.
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13.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Entstehen Ihnen Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel im Sinne von § 2 Arzneimittelgesetz (AMG), unterliegen diese Aufwendungen nicht dem Abzugsverbot des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG. Das hat der BFH entschieden. Er hat Ihnen damit ein Hintertürchen eröffnet, wie Sie das gesetzlich normierte Abzugsverbot für Diätlebensmittel umgehen und Aufwendungen für eine Diätverpflegung doch als außergewöhnliche Belastung absetzen.
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13.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Lohnsteuer
29.787 Arbeitnehmer im Bundesgebiet sind von einer Steuerpanne in der Gehaltsabrechnung für den Monat Juli betroffen und müssen jetzt aktiv werden, um die Lohnsteuer zu berichtigen. Schuld war ein Systemfehler in den Lohnsteuertabellen der Finanzverwaltung. Er führte dazu, dass Betroffene rückwirkend zum 1. Januar 2015 von der Steuerklasse III in die Steuerklasse I eingestuft worden sind. Ein deutlich geringeres Juli-Gehalt oder sogar Steuerforderungen waren die Folge.
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07.08.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Auch das FG Münster bezweifelt, dass die seit 2013 geltende Regelung, wonach Scheidungsprozesskosten nur noch in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, rechtlich unantastbar ist. Es hat daher im konkreten Fall zugunsten einer Steuerzahlerin entschieden und die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids gewährt.
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