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  • 19.12.2017 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Abzugsfähige Heimkosten: BFH bejaht Minderung um doppelte Haushaltsersparnis

    | Sind Sie krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht, können Sie Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Weil Sie dadurch Kosten für Ihren eigenen Haushalt sparen, kürzt das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung um eine Haushaltsersparnis. Der BFH musste jetzt entscheiden, ob das Finanzamt für jeden Ehegatten eine Haushaltsersparnis ansetzen darf. Und er entschied leider „Ja“. |