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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Mit Reisekosten Steuern sparen: Das ist abzugsfähig bzw. kann steuerfrei erstattet werden!

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Beruflich veranlasste Reisekosten werden steuerlich besonders begünstigt. Sie können zu hohen Steuererstattungen führen oder vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden. SSP hat das jüngste BMF-Schreiben analysiert, stellt die einzelnen abzugsfähigen Positionen sowie Besonderheiten dar und bietet Ihnen abschließend eine Checkliste. |

    Reisekosten ‒ Wann liegen sie vor?

    Von steuerlich begünstigten Reisekosten ist immer dann die Rede, wenn Sie außerhalb Ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig werden. Man spricht daher auch von einer „Auswärtstätigkeit“.

     

    So definiert die Finanzverwaltung Reisekosten

    Reisekosten ergeben sich also, wenn Sie z. B. Geschäftspartner, Kunden oder Lieferanten aufsuchen bzw. sich auf eine Fortbildung oder Dienstreise begeben und dies weder in Ihrer Wohnung noch an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte erfolgt. Entsprechend fallen keine Reisekosten an, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit von zu Hause aus (z. B. Home-Office) oder an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte (z. B. Betrieb des Arbeitgebers) ausüben.