· Fachbeitrag · Wachstumschancengesetz
Das neue Qualifizierungsgeld: So wird es steuerlich behandelt
| Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.07.2023 ist für Arbeitnehmer das Qualifizierungsgeld eingeführt worden. Es wird ab dem 01.04.2024 von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Im Wachstumschancengesetz ist geregelt worden, wie das Qualifizierungsgeld steuerlich zu handhaben ist. |
Welchen Zweck das Qualifizierungsgeld erfüllt und wer es bekommt
Das Qualifizierungsgeld stellt eine an das Kurzarbeitergeld angelehnte Entgeltersatzleistung dar. Es wird von der Agentur für Arbeit an Beschäftigte in Weiterbildung geleistet und soll der Stärkung von Unternehmen und Beschäftigten dienen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, ansonsten zehn Prozent) in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Zudem muss die Maßnahme mindestens 120 Stunden umfassen und Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Ob die Maßnahme in Voll-, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert wird, ist unerheblich.
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