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  • 20.07.2015 · Fachbeitrag · Abgeltungsteuer

    Kirchensteuerabzug: Zulassungsnummer in Papierform zuteilbar

    | Unternehmer, die dazu verpflichtet sind, Kapitalertragsteuer für natürliche Personen einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen, müssen auch die Kirchensteuer einbehalten. Dazu müssen sie die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) einmal jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober abfragen. In einem Merkblatt weist das BzSt auf zwei Vereinfachungen hin. |