13.08.2015 · Fachbeitrag · Betriebsausgabe
Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
| Die Finanzverwaltung erkennt die Umsatzsteuer für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung 2014 bei Einnahmen-Überschussrechnern nicht als Betriebsausgabe des Jahres 2014 an. Das liegt daran, dass die Umsatzsteuerzahlung erst am 12. Januar 2015 – außerhalb des Zehn-Tageszeitraums – fällig war und damit wirtschaftlich nicht mehr zum Kalenderjahr 2014 gerechnet werden darf. Darauf hat die OFD Nordrhein-Westfalen verwiesen. |
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