· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Abgrenzung zwischen Grundvermögen und Betriebsvorrichtungen
| Ob eine Investition als Betriebsvorrichtung oder Grundvermögen behandelt wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Abschreibung. Während die Nutzungsdauer beim Grundvermögen bis zu 50 Jahre beträgt, können Betriebsvorrichtungen über einen weitaus kürzeren Zeitraum abgeschrieben werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld mit den Abgrenzungsgrundsätzen auseinanderzusetzen. |
Wichtig | Wertvolle Informationen dazu liefert ein gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. Juni 2013 (Az. S 3130; Abruf-Nr. 132327).
Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 4 | ID 42247147