· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Umbau eines Autohauses ‒ Das muss bei den Steuern und der Buchführung beachtet werden
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Baut der Mieter eines Autohauses dieses um oder werden Renovierungsarbeiten durchgeführt, stellt sich immer die Frage, wie diese Kosten in der Buchführung erfasst werden. Handelt es sich um sofort abzugsfähige Aufwendungen oder müssen diese aktiviert und abgeschrieben werden? Falls ja, auf welchen Zeitraum? Welche AfA-Methode ist zulässig? Wie lautet das richtige Buchungskonto? SSP klärt die gängigen Fragen und schafft Klarheit für den Umbau. |
Erhaltungsaufwand oder Mietereinbauten?
Mit der steuerlichen Einordnung von Renovierungsarbeiten eines Mieters hat sich das BMF bereits mit Schreiben vom 15.01.1976 (Az. IV B 2 ‒ S 2133-1/76) befasst. Es muss zunächst unterschieden werden, ob es sich bei den Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen um Erhaltungsaufwand oder um Mietereinbauten bzw. Mieterumbauten handelt.
Erhaltungsaufwendungen liegen vor, wenn etwas Bestehendes instandgesetzt, instandgehalten oder modernisiert wird. Sie sind also regelmäßig gegeben, wenn es sich um Reparatur-, Pflege- oder Wartungsarbeiten handelt. Es wird nichts Neues geschaffen, sondern bei dem Wirtschaftsgut lediglich der ordnungsgemäße Zustand oder die Funktionsfähigkeit erhalten. Deshalb liegt Erhaltungsaufwand auch vor, wenn Sie lediglich Teile eines Gegenstands ersetzen, bei einem Gebäude z. B. ein Fenster austauschen.
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