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  • 09.08.2014 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Aufwendungen für „Herrenabende“ nicht abziehbar

    | Eine Kanzlei, die einen geschlossenen Kreis von Ist- bzw. Ziel-Mandanten und Geschäftsfreunden zu „Herrenabenden“ einlädt, in denen weniger die Information über juristische Sachverhalte im Vordergrund steht als Unterhaltung, Small-talk und Bewirtung, kann die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |