09.07.2020 · Nachricht · Betriebsausgaben
Betriebsstättenähnlicher Raum: BFH genehmigt vollen Abzug
| Ist bei einem Behandlungsraum im Eigenheim aufgrund seiner Einrichtung und Nutzung eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen, begründet allein der Umstand, dass die Patienten den Raum nur über einen dem privaten Bereich zuzuordnenden Flur erreichen können, keine Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG. Das hat der BFH entschieden. |
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