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  • 13.11.2019 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Einladung zu Jubiläumsevent: BFH verbietet Fiskalismus

    | Wenn Sie Kunden und Geschäftspartner zu einem Event einladen, sind die Sachbearbeiter des Finanzamts meist sehr streng. Sie gliedern aus den Kosten die Bewirtungskosten aus, ermitteln aus dem Restbetrag die Kosten je Teilnehmer und streichen sowohl den Betriebsausgaben- als auch den Vorsteuerabzug, wenn die Kosten je Teilnehmer netto über 35 Euro liegen. Das ist Geschichte. Der BFH hat nämlich eine Entscheidung des FG Münster bestätigt, die mit dieser fiskalischen Tradition gebrochen hatte. |