22.12.2016 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Gartenparty und Herrenabend auf Kosten des Finanzamts feiern
| Das Finanzamt darf einem Unternehmen, das einen geschlossenen Kreis von Geschäftspartnern zu „Herrenabenden“ einlädt, in denen weniger die Information über fachliche Dinge im Vordergrund steht als Small-talk und Bewirtung, den Betriebsausgabenabzug nicht mit dem Argument verweigern, die Kosten fallen unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG. Das hat der BFH klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig