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  • 22.12.2016 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Gartenparty und Herrenabend auf Kosten des Finanzamts feiern

    | Das Finanzamt darf einem Unternehmen, das einen geschlossenen Kreis von Geschäftspartnern zu „Herrenabenden“ einlädt, in denen weniger die Information über fachliche Dinge im Vordergrund steht als Small-talk und Bewirtung, den Betriebsausgabenabzug nicht mit dem Argument verweigern, die Kosten fallen unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG. Das hat der BFH klargestellt. |