· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Ist die Pauschalsteuer nach § 37b EStG abzugsfähig?
| Das FG Niedersachsen muss klären, ob die 30-prozentige Pauschalsteuer für Geschenke an Geschäftspartner auch dann als Betriebsausgabe abziehbar ist, wenn die Aufwendungen für das Geschenk nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden können. Betroffene sollten sich auf den Musterprozess berufen. |
Hintergrund | Die Finanzverwaltung vertritt bei der Pauschalsteuer nach § 37b EStG die Auffassung, dass diese das Schicksal der Zuwendung teilt. Liegen die Anschaffungskosten für ein Präsent an einen Kunden über 35 Euro netto oder scheitert der Betriebsausgabenabzug an formalen Aufzeichnungsmängeln, soll auch die Pauschalsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar sein.
PRAXISHINWEIS | Diese Auffassung kann dem Gesetz so nicht entnommen werden. Deshalb muss sich Anfang Dezember das FG Niedersachsen mit dieser Frage auseinandersetzen (Az. 10 K 252/13). Weil bei Verfahren vor einem Finanzgericht kein Anspruch auf Verfahrensruhe besteht, sollten betroffene Unternehmer Einspruch gegen nachteilige Steuerbescheide einlegen und bis zur Entscheidung des FG um vorläufige Zurückstellung der Bearbeitung des Einspruchs bitten. |