· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Fußball-WM in Russland: In diesen Fällenist das Finanzamt mit von der Partie
| Bis Mitte Juli 2018 findet in Russland die Fußballweltmeisterschaft statt. Als Unternehmer sollten Sie wissen, dass bei den unterschiedlichsten Aktivitäten auch das Finanzamt mit von der Partie ist. SSP macht Sie mit den wichtigsten steuerlichen Angriffspunkten vertraut und hilft Ihnen so, böse Überraschungen zu vermeiden. |
Russland-Reisen während der WM
Sind Sie zwischen dem 14.06.2018 und 15.07.2018 aus betrieblichen Gründen in Russland unterwegs und präsentieren dem Finanzamt Kosten als Betriebsausgaben, werden Betriebsprüfer und Sachbearbeiter im Finanzamt genau nachfragen, wie der Tagesablauf war. Denn hier liegt natürlich der Verdacht nahe, dass die Reise allein der Fußball-WM „geschuldet“ war.
Steuerlich auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie in diesem Fall ein Tagebuch führen. Zeichnen Sie darin auf, wie der Tagesablauf für den 8- bis 10-Stunden-Tag in Russland war. Betragen die privaten Aktivitäten nicht mehr als 10 Prozent, steht dem vollen Betriebsausgabenabzug nichts im Weg. Wichtig ist, dass Sie detailliert festhalten, welche betrieblichen Aktivitäten Sie entfaltet haben.
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