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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Ist die Selbstbeteiligung im Betriebshaftpflichtfall abzugsfähig?

    | Ein Leser fragt: Ich habe einen Schadensfall, den die Betriebshaftpflicht reguliert. Kann ich den Selbstbehalt/die Selbstbeteiligung als Betriebsausgabe abziehen? |

     

    Antwort | Wir sind der Auffassung, dass der Selbstbehalt bei einem Betriebshaftpflichtfall als Betriebsausgabe abziehbar ist. Zwar ist nach unseren Recherchen Ihr Fall bisher weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung noch in einem Einkommensteuer-Kommentar diskutiert worden. Für die Abziehbarkeit spricht aber: Ihre Beiträge zur Betriebshaftpflicht sind ja auch als Betriebsausgaben abziehbar. Müssen Sie nun im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 2.000 Euro aufbringen, handelt es sich dabei zwar nicht um Versicherungsbeiträge. Da Ihre Eigenleistung jedoch aus betrieblichen Gründen entsteht, liegen Betriebsausgaben vor, die bei den außerordentlichen oder sonstigen Aufwendungen verbucht werden können. Schließlich dürften Sie als Unternehmer Zahlungen für betriebliche Schäden ja auch als Betriebsausgaben berücksichtigen, wenn Sie nicht versichert wären.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 3 | ID 42984288

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