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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    NZB beim BFH: Sind Kosten des Ehegatten für die Begleitung zu Kongressen Betriebsausgaben?

    | Begleitet die Ehefrau den Ehegatten auf beruflichen Auslandsreisen, sind Aufwendungen, die auf die Frau entfallen, nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. Das FG kann sich eine andere Entscheidung nur für den Fall vorstellen, dass der Ehegatte fachlich vorgebildet ist oder zum Teilnehmer in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis steht. Das will der Unterlegene so nicht hinnehmen. Er wehrt sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BFH. |

     

    Der Fall beim FG Münster

    Im konkreten Fall hatte ein Selbstständiger an internationalen Fachtagungen teilgenommen und wollte Reise- und andere Kosten für eine Fachtagung in Delhi von der Steuer absetzen. Er war von seiner Frau begleitet worden und hatte an die Fachtagung ein paar Urlaubstage angehängt. Das FG versagte den Betriebsausgabenabzug für Ausgaben, die auf die Ehefrau entfielen (FG Münster, Urteil vom 14.05.2019, Az. 2 K 2355/18 E, Abruf-Nr. 210950).

     

    Diese Bedingungen knüpft das FG an den Betriebsausgabenabzug

    Sie habe ihren Mann zwar bei der Aufnahme und Pflege von Kontakten zu ausländischen Berufsträgern unterstützt. Diese Unterstützungsleistung ging aber für das FG nicht über das Maß hinaus, das § 1353 BGB von allen Eheleuten als gegenseitigen Beistand und Unterstützung verlangt. Außerdem war die Ehefrau fachlich in keiner Weise vorgebildet und stand zu ihrem Mann auch in keinem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis. Sie nahm in einem touristisch attraktiven Land, das sie im direkten Anschluss an die Veranstaltung zusammen mit ihrem Mann privat bereiste, an einem Programm für Begleitpersonen teil, das sich durch einen hohen Freizeitwert auszeichnete.