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  • 06.09.2021 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Pilates-Raum ist kein häusliches Arbeitszimmer

    | Ein betrieblich genutzter Raum kann aufgrund seiner Ausstattung von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann ausgenommen sein, wenn Dritte (Kunden) ein dem privaten Bereich zuzuordnendes Durchgangszimmer durchqueren müssen, um in den Raum zu gelangen. Das hat das FG München bei einer selbstständigen Pilates-Trainerin entschieden. |