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  • · Nachricht · Betriebsausgaben

    Sponsoringausgaben von Freiberuflern: Unter diesen Umständen gibt der BFH grünes Licht

    | Sponsoringaufwendungen stellen dann Betriebsausgaben dar, wenn der Gesponsorte öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring oder die Dienstleistungen des Sponsors hinweist. Ist der Sponsor eine Freiberufler-Personengesellschaft, liegt der Zusammenhang auch dann vor, wenn auf die Tätigkeit und Qualifikation der einzelnen Berufsträger hingewiesen wird. Mit diesen Worten hat der BFH einer Gemeinschaftspraxis, die sich im Motorsport engagiert hat, den Betriebsausgabenabzug ihres Sponsorings zugesprochen. |

     

    So sahen es Finanzamt und FG

    Im konkreten Fall hatten Finanzamt und FG die betriebliche Veranlassung der Sponsoring-Aufwendungen noch verneint, weil

    • die Werbeaufdrucke nicht direkt auf die Gemeinschaftspraxis hinwiesen,