28.08.2019 · Nachricht · Betriebsausgaben
Tagesmutter kann nur ein Abzugsmodell nutzen
| Eine selbstständig tätige Tagesmutter kann ihre Betriebsausgaben entweder über die Betriebsausgabenpauschale oder über einzeln nachgewiesene Kosten geltend machen. Eine Kombination beider Modelle ist unzulässig. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt. |
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