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  • 28.08.2019 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Tagesmutter kann nur ein Abzugsmodell nutzen

    | Eine selbstständig tätige Tagesmutter kann ihre Betriebsausgaben entweder über die Betriebsausgabenpauschale oder über einzeln nachgewiesene Kosten geltend machen. Eine Kombination beider Modelle ist unzulässig. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt. |