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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Update: So ermitteln Sie die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

    | Lange ist es um den betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG ruhig geblieben. Jetzt gibt es Neues. Insbesondere die neue BFH-Rechtsprechung zur Ermittlung der Überentnahmen bei Verlusten gilt es in der Praxis umzusetzen. SSP stellt Ihnen die neuen Rechenregeln vor. |

    Die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG

    Um zu ermitteln, in welcher Höhe Schuldzinsen den steuerlichen Gewinn mindern dürfen, müssen Sie eine „Zwei-Schritt-Prüfung“ durchführen:

     

    • 1. Sie ermitteln, ob die Schuldzinsen betrieblich oder privat veranlasst sind. Nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen stellen Betriebsausgaben dar.
        

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