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  • 29.05.2013 · Fachbeitrag · Betriebseinnahmen

    Musterprozess: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit steuerfrei?

    | Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch, die dem Arbeitgeber gewährt werden, stellen zusätzliche Betriebseinnahmen dar und sind steuerpflichtig. Sie sind nicht nach § 3 Nr. 2b EStG steuerfrei. Das ist jedenfalls die Meinung des FG Hessen. |

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