· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Auffälligkeiten beim Chi-Test rechtfertigen Zuschätzungen nicht
| Stößt ein Betriebsprüfer im Rahmen eines digitalen Datenzugriffs aufgrund eines Chi-Tests auf wahrscheinliche Manipulationen, muss er mehr Indizien liefern, um bei Gewinn und Umsatz Zuschätzungen vornehmen zu können. Hat er keine weiteren Anhaltspunkte für die mangelhaften Aufzeichnungen als den Chi-Test, sind Zuschätzungen tabu ( FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.8.2011, Az: 2 K 1277/10 ; Abruf-Nr. 113652 ). |
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 5 | ID 30355920