· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Aufwendungen für Geschenke: Diese neuen Spielfelder der Betriebsprüfer sollten Sie kennen
| Bei Betriebsprüfungen gilt ein kritischer Blick von jeher den Aufwendungen, den Sie für Geschenke verbucht haben. Lernen Sie zwei neue Prüfungsfelder kennen und erfahren Sie, wie Sie Prüfern hier Paroli bieten. |
Die Grundsätze zu Geschenkaufwendungen
Aufwendungen für Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner stellen Betriebsausgaben dar, wenn die Anschaffungskosten pro Jahr und Empfänger netto nicht mehr als 35 Euro betragen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Neuer Prüfungsschwerpunkt Eins: Vergebliche Geschenkaufwendungen
Das erste neue Thema heißt „vergebliche Geschenkaufwendungen“ und betrifft z. B. folgenden Fall: Ein Unternehmen kauft Eintrittskarten für ein Fußballspiel, um sie einem Geschäftspartner zu schenken (2 Karten zu je 60 Euro). Der Kunde sagt seinen Besuch kurzfristig ab, niemand besucht das Spiel. Die Firma verbucht die 120 Euro als sonstige Betriebsausgaben.
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