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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Beschleunigung der Betriebsprüfung: Diese Neuerungen gelten seit 2025!

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | 150.000 Betriebsprüfungen ordnen die Landesfinanzbehörden in etwa jedes Jahr an. Kein Wunder, dass nahezu alle Unternehmen und Steuerberatungskanzleien regelmäßig mit dem Thema „Betriebsprüfung“ in Kontakt kommen. Während einige Prüfungen in wenigen Wochen abgeschlossen sind, gibt es auch Prüfungen, die jahrelang laufen, Um die Betriebsprüfung zu beschleunigen, wurden mit Wirkung ab 2025 mehrere Gesetze geändert. SSP stellt Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor. |

    Der neue Teilabschlussbescheid

    In der Praxis dauern Betriebsprüfungen oft vor allem deshalb so lange, weil einzelne Sachverhalte umfangreiche Ermittlungen erfordern. So ist es keine Seltenheit, dass die Prüfung im Grunde genommen bereits abgeschlossen ist, aber ein einzelner Punkt noch tiefer geprüft wird; und das dauert.

     

    Damit besteht für Sie keine Rechtssicherheit bei allen anderen Prüfungsfeststellungen. Einerseits kann der Prüfer noch immer seine Meinung zu geklärt geglaubten Feststellungen ändern. Andererseits haben Sie noch keine Möglichkeit, gegen nicht akzeptierte ‒ und damit strittige ‒ Feststellungen im Einspruchs- und Klageweg vorzugehen. Diesem misslichen Zustand wird durch den neuen Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO abgeholfen.

       

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