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  • · Nachricht · Betriebsprüfung:

    Fotografieren während Umsatzsteuer-Nachschau ist erlaubt

    | Steht ein Prüfer des Finanzamts im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau unangekündigt vor der Tür, darf er tatsächlich auch Fotos schießen. Doch nicht alles ist erlaubt. Der Unternehmer selbst und seine Privaträume sind tabu. |

     

    Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in einer Verfügung der OFD Magdeburg (vom 20.2.2012, Az. S 7420b-7-St 24). Sie können sich die Verfügung ansehen. Klicken Sie dazu einfach die Abruf-Nr. 121486.

    Quelle: ID 34115450