· Nachricht · Betriebsprüfung:
Fotografieren während Umsatzsteuer-Nachschau ist erlaubt
| Steht ein Prüfer des Finanzamts im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau unangekündigt vor der Tür, darf er tatsächlich auch Fotos schießen. Doch nicht alles ist erlaubt. Der Unternehmer selbst und seine Privaträume sind tabu. |
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in einer Verfügung der OFD Magdeburg (vom 20.2.2012, Az. S 7420b-7-St 24). Sie können sich die Verfügung ansehen. Klicken Sie dazu einfach die Abruf-Nr. 121486.
Quelle: ID 34115450