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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Hilfe, der Betriebsprüfer kommt …

    | Ordnet das Finanzamt für eine GmbH eine Betriebsprüfung an, gibt es Prüfmechanismen, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent zu Steuernachzahlungen führen. Lernen Sie nachfolgend zwei Tatbestände kennen, die besonders nachzahlungsrelevant sind und entwickeln Sie geeignete Gegenstrategien. |

    Mehrabführungen bei Teilbetriebsausgliederung

    In der Praxis kommt es häufig vor, dass eine GmbH einen Teilbetrieb in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ausgliedert und mit dieser Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag im Rahmen einer gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft schließt. Die neue Kapitalgesellschaft ist die Organgesellschaft, die ausgliedernde GmbH der Organträger.

     

    PRAXISHINWEIS | In der Praxis ist es üblich, beim Finanzamt vor der Teilbetriebsausgliederung eine verbindliche Auskunft zu beantragen, ob tatsächlich ein Teilbetrieb vorliegt, der zu Buchwerten auf die neue Kapitalgesellschaft übertragen werden kann. Dass jedoch vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen nach § 14 Abs. 3 S. 1 und 2 KStG vorliegen können, wenn Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, wird in diesen Fällen meist vergessen.