· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
IStR: Wann ist eine Einkommenskorrektur bei der Änderung von Darlehensverträgen zulässig?
| Das internationale Steuerrecht (IStR) nimmt bei Betriebsprüfungen einen immer höheren Stellenwert ein. Insbesondere Darlehensbeziehungen zwischen in Deutschland und im Ausland ansässigen verbundenen Unternehmen werden kritisch geprüft. Lernen Sie nachfolgend anhand eines konkreten Falls aus der Praxis die Stolperfallen kennen. |
Der Fall aus der Praxis und die Fragestellung
Ein Steuerberater betreut einen internationalen Konzern. Die in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft hat von ihrer ausländischen Muttergesellschaft ein Darlehen bekommen. Das Darlehen wird variabel verzinst. Die festgeschriebene Laufzeit beträgt 20 Jahre. Die variablen Zinsen haben durchschnittlich 3,8 Prozent betragen. Sie sind in einer Vor-Betriebsprüfung nicht beanstandet worden (= fremdüblicher Zinssatz). Eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrags war vertraglich genauso ausgeschlossen wie eine Zinsanpassung.
In der aktuellen Betriebsprüfung hat der Prüfer festgestellt, dass der Darlehensvertrag nach konzerninternen Absprachen geändert worden war. Es wurden nun festverzinsliche Konditionen vereinbart, der Zinssatz beträgt 5,4 Prozent. Die Betriebsprüfung hält auch diesen Zinssatz für den betreffenden Prüfungszeitraum für fremdüblich.
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