· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Mit freiwilliger Zahlung auf BP-Mehrergebnis Nachzahlungszinsen vermeiden: So gehen Sie vor
| Entdeckt der Betriebsprüfer einen Fehler, der nicht wegzudiskutieren ist und zu hohen Steuernachzahlungen führt, ist Schadensbegrenzung angesagt. Ist nicht absehbar, wie lange die Prüfung noch dauert, können Sie die Nachzahlung mit einer freiwilligen Zahlung abfedern. Ziel: Nachzahlungszinsen so gering wie möglich zu halten. Die Anfrage eines Lesers belegt die Relevanz des Themas. Erfahren Sie deshalb, wie Sie richtig vorgehen. |
Die Grundsätze zur freiwilligen Steuerzahlung
Müssen Sie Steuern nachzahlen, setzt das Finanzamt im Steuerbescheid neben der Steuernachforderung auch die Nachzahlungszinsen fest (§ 233a AO). Der Charme einer freiwilligen Steuerzahlung besteht darin, dass Ihnen das Finanzamt auf Antrag ab dem Eingang der freiwilligen Zahlung die Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen erlässt (§ 227 AO).
Sie müssen dem Finanzamt aber deutlich machen, für welches Jahr und für welche Steuerarten die freiwillige Leistung erfolgt. Das kann über eine detaillierte Buchungsanweisung oder ein erläuterndes Schreiben geschehen.
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