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  • 29.07.2013 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Absinken der betrieblichen Nutzung eines Kfz unter 10 Prozent

    | Vermindert sich die betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs, das früher zu Recht dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet und tatsächlich in einem Jahr mehr als zehn Prozent betrieblich genutzt wurde, in einem Folgejahr auf unter zehn Prozent, so ändert dies nichts an der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen. Eine solche Nutzungsänderung stellt allein keine Entnahme dar, entschied der BFH. |