29.07.2013 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Absinken der betrieblichen Nutzung eines Kfz unter 10 Prozent
| Vermindert sich die betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs, das früher zu Recht dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet und tatsächlich in einem Jahr mehr als zehn Prozent betrieblich genutzt wurde, in einem Folgejahr auf unter zehn Prozent, so ändert dies nichts an der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen. Eine solche Nutzungsänderung stellt allein keine Entnahme dar, entschied der BFH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig