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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Keine automatische Zwangsentnahme des Betriebs-Pkw

    | Nutzen Sie einen Pkw zwischen 10 und 50 Prozent zu betrieblichen Zwecken, haben Sie die Wahl, ob Sie diesen als Privat- oder Betriebsvermögen behandeln. Doch was passiert, wenn die einst über zehnprozentige betriebliche Nutzung auf unter 10 Prozent sinkt? |

     

    Für die Prüfer des Finanzamts eine klare Sache: Der Betriebs-Pkw gilt bei Unterschreitung der 10-Prozent-Grenze automatisch als entnommen. Doch der BFH lehnt diese Zwangsentnahme ab (BFH, Urteil vom 21.8.2012, Az. VIII R 11/11; Abruf-Nr. 123716).

     

    PRAXISHINWEIS | Die BFH-Ansicht lässt sich nur durchsetzen, wenn Sie die betriebliche Nutzung des Betriebs-Pkw von mindestens 10 Prozent in einem Jahr nachgewiesen haben. Deshalb gilt bei einer nur geringen betrieblichen Nutzung, dass Sie im Erstjahr nach dem Kauf des Pkw detaillierte Aufzeichnungen zur betrieblichen Nutzung führen und aufbewahren.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 4 | ID 37348840

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